Sondermüll mit gefährdenden Inhaltsstoffen ist mit einem entsprechenden Gefahrensymbol oder einem Warnhinweis versehen. Zusätzlich ist oft eine durchgestrichene Mülltonne abgebildet um zu verhindern, dass der Sondermüll in den normalen Hausmüll gelangt. Gerade Gegenstände oder Produkte (z. B. Holzschutzmittel), deren letzte Verwendung einige Zeit her ist, stellen eine Gefahr dar. Sie enthalten unter Umständen gefährliche, inzwischen verbotene Schadstoffe und gefährden so die Natur und den Menschen.
Wenn Gefahrensymbole oder Warnhinweise auf einem Gegenstand oder Produkt auf Sondermüll hinweisen, bewahren Sie diesen möglichst in der Originalverpackung kindersicher auf. Um zu vermeiden, dass der Sondermüll versehentlich in den Hausmüll gelangt, verwahren Sie ihn bis zur Entsorgung in einem abschließbaren Schrank. Mischen Sie grundsätzlich keine Chemikalienreste miteinander.
Wenn diese miteinander reagieren, kann es zu gefährlichen Verletzungen kommen. Bei der Entsorgung von Altmedikamenten gibt es keine einheitliche Regelung. Denn Apotheken sind seit 2009 nicht mehr zur Rücknahme von Medikamenten verpflichtet und somit die Entsorgung über den normalen Hausmüll möglich . Allerdings empfiehlt es sich, selbst kleine Medikamentenmengen beim Recyclinghof oder Schadstoffmobil abzugeben, damit sie nicht in die Umwelt gelangen.
Methoden der Sondermüll-Entsorgung
Je nach Gegenstand bzw. Substanz gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Sondermüll fachgerechten und kostenlosen entsorgen:
a) Schadstoffmobile
Die kommunalen Fahrzeuge sind für den Transport von Gefahrgut ausgestattet und kommen zu bestimmten Terminen in Ihre Wohnortnähe. Die Entgegennahme des Sondermülls zur Entsorgung erfolgt in haushaltsüblichen Mengen, wenn er als Gefahrstoff gekennzeichnet ist, z. B.
– Haushaltschemikalen,
– Pestizide,
– Altbatterien, Knopfzellen und Akkus,
– Spraydosen,
– Altlacke- und -farben,
– Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.
b) Recycling- bzw. Wertstoffhof
Hierbei handelt es sich um eine abfallwirtschaftliche Einrichtung eines Entsorgungsträgers zur Weiterleitung der gesammelten Abfälle und Wertstoffe an die Verwertungs- oder Entsorgungsanlagen. Sie bringen den Sondermüll eigenständig zum Recyclinghof und geben ihn dort meist kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr ab. Auf dem Recyclinghof befinden sich unterschiedliche Container, mit getrennter Aufbewahrung nach z. B. Elektrogeräte, Altfarben, Leuchtstofflampen, Autobatterien etc.
c) Rücknahmepflicht des Handels
Es ist untersagt, Elektrogeräte und -schrott oder Batterien bzw. Akkus über den Hausmüll zu entsorgen. Seit 2016 gilt das Elektroschrott-Gesetz, wonach der Handel ausgediente Elektronik- und Elektrogeräte muss. Diese Regelung gilt für den stationären Handel und für den Onlinehandel gleichermaßen.
Generell besteht eine Rücknahmepflicht von großen Elektrogeräten (z. B. Fernseher, Waschmaschine, Kühlschrank), wenn Sie ein entsprechendes Neugerät kaufen. Für Kleingeräte mit einer Kantenlänge von weniger als 25 cm (z. B. Smartphone, elektrische Zahnbürste, Rasierer) gilt die Rücknahme ohne Bedingung. Das heißt, dass selbst, wenn Sie kein neues Gerät kaufen, eine Rücknahmepflicht besteht. Auch Akkus und Batterien nimmt der Handel in speziellen Sammelbehältern zurück. Alternativ ist die Abgabe von Elektrogeräten als Sondermüll auch im Recyclinghof möglich. Batterien und Akkus nimmt das Schadstoffmobil ebenfalls entgegen.