Während der Mietzeit können Sie Ihre Wohnung ganz nach dem eigenen Geschmack streichen und gestalten. Doch spätestens zum Auszug stehen Sie vor der Problematik, dass der Vermieter in der Regel weiße oder mindestens neutrale Farben an der Wand verlangt.
Trotz Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von 2008 sind eindeutige Regelungen nur schwer zu finden und als Mieter sind Sie nicht selten der Vermieter-Willkür ausgesetzt.