So ganz ohne Stress geht ein Umzug leider nicht vonstatten. Vielleicht helfen Ihnen aber unsere Tipps, Ihren Umzug ohne Komplikationen durchzuführen.Der Umzug ist der Start in ein neues Leben. Gleichzeitig ist er auch eine gute Gelegenheit mit einigen Dingen aufzuräumen. Sortieren Sie im Vorfeld die Sachen aus, die Sie nicht mehr benötigen. Entscheiden Sie ganz in Ruhe, was damit geschehen soll. Vielleicht bringen sie auf dem Flohmarkt noch ein paar Euro ein. Andere Dinge, die nur für den Sperrmüll geeignet sind, können Sie schon vor dem Umzug entsorgen.
1. Umzugsunternehmen oder alles in Eigenregie
Wie Sie Ihren Umzug organisieren, hängt von vielen Faktoren ab. Sie können ihn ganz bequem von einem professionellen Umzugsunternehmen durchführen lassen oder alles in Eigenregie organisieren. Auf jeden Fall sollten Sie sich gut vorbereiten.
Mit dem Unternehmen muss ein passender Termin gefunden und die entsprechenden Konditionen müssen verhandelt werden. Bevor Ihnen das Unternehmen einen festen Preis sagen kann, kommt in der Regel jemand in Ihre Wohnung und macht einen Kostenvoranschlag. Um alles andere kümmert sich dann das Unternehmen.
Organisieren Sie Ihren Umzug selber, beginnt Ihre Arbeit schon damit, dass Sie möglichst viele Helfer organisieren. Kartons müssen herangeschafft und der Hausrat eingepackt werden. Wohnen Sie in einer belebten Straße oder ist das Ziel eine belebte Straße? Dann empfiehlt es sich eine Haltezone einzurichten, damit Sie am Umzugstag auch wirklich einen Parkplatz haben.
Den Antrag dafür stellen Sie bei der örtlichen Polizei. Der Umzug in eigener Regie ist zwar billiger als mit einem Umzugsunternehmen, dafür aber bedeutend stressiger.
2. Gute Organisation ist wichtig
Ein Umzug ist mit dem Transport der Möbel nicht abgeschlossen. Es gehört auch sehr viel Organisation dazu. Angefangen von A wie Auto bis hin zu Z wie Zeitung gibt es viel zu organisieren. Ämter und Behörden möchten gern Ihre neue Adresse haben.
Ziehen Sie in eine andere Stadt, muss auch Ihr Auto umgemeldet werden. Banken, die Krankenkasse oder die Rentenstelle sollten Sie ebenfalls über die neue Adresse informieren. Selbst die GEZ ist an Ihrer neuen Anschrift interessiert. Am besten ist es, wenn Sie bei der Post einen Nachsendeauftrag stellen. Ihre Post wird Ihnen dann je nach Wunsch für sechs oder zwölf Monate an die neue Adresse geschickt.
Sie merken dann schnell, wenn Sie vergessen haben, sich bei irgend jemandem umzumelden.
Wie Sie Ihren Umzug organisieren, hängt von vielen Faktoren ab. Sie können ihn ganz bequem von einem professionellen Umzugsunternehmen durchführen lassen oder alles in Eigenregie organisieren. Auf jeden Fall sollten Sie sich gut vorbereiten.
Mit dem Unternehmen muss ein passender Termin gefunden und die entsprechenden Konditionen müssen verhandelt werden. Bevor Ihnen das Unternehmen einen festen Preis sagen kann, kommt in der Regel jemand in Ihre Wohnung und macht einen Kostenvoranschlag. Um alles andere kümmert sich dann das Unternehmen.
3. Kündigung der alten Wohnung
Auch der Auszug will vorbereitet sein. Ihre Wohnung können Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Wichtig ist, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag des Kalendermonats beim Vermieter eingetroffen sein muss. Schönheitsreparaturen brauchen Sie nur dann ausführen, wenn es im Mietvertrag vereinbart sind. Wenn Sie die Wohnung übergeben, gehen Sie gemeinsam mit dem Vermieter noch einmal durch die Wohnung und halten eventuelle Mängel schriftlich fest. So ist sichergestellt, dass der Vermieter nach dem Auszug keine unberechtigten Forderungen stellen kann.
Achten Sie auch darauf, dass sämtliche Zählerstände korrekt aufgeschrieben und im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Auf die Heizkostenabrechnung müssen sie allerdings noch ein wenig warten.
Der Vermieter muss eine Zwischenablesung in Auftrag geben und sie Ihnen zukommen lassen. Auch mit der Kautionsrückzahlung müssen Sie Geduld haben. Wenn die Wohnung ordentlich übergeben wurde, steht Ihnen die Kaution plus der aufgelaufenen Zinsen zu. Wie lange der Vermieter dafür Zeit hat, wird von Richtern unterschiedlich bewertet. Ein Zeitraum von sechs Monate ist realistisch. Rechnet der Vermieter allerdings damit, dass noch eine Nachforderung für die Heizkosten entsteht, kann er die Rückzahlung bis zum Ende der Abrechnungsperiode verzögern.